Honorar

Honorar

Die Vergütung unserer Tätigkeit setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen.

Steuerberater sind dabei nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats erlässt.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit, dem Umfang der Arbeiten und nach der Schwierigkeit.

Die Steuerberatergebührenverordnung bezieht sich nur auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Dazu gehören die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten und die Hilfestellung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten wie der Buchführungspflicht.

Für weitere Tätigkeiten des Steuerberaters, die mit dem Beruf vereinbar sind, gelten andere Gebührenvorschriften, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).

Gerne vereinbaren wir auch Pauschalhonorare im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.

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