Internationales Steuerrecht

Investistieren im Ausland

Wir helfen deutschen Unternehmen, ihr Auslandsinvestment steueroptimal zu strukturieren.

Zur Wahl stehen zum Beispiel:

  • Direktgeschäft aus dem Inland
  • Errichtung einer Betriebsstätte oder Handelsvertretung im Ausland
  • Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft
  • Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Unter Berücksichtigung des in- und ausländischen Rechts erarbeiten wir eine Steuerplanung als Grundlage Ihrer Entscheidung. Dabei haben wir eine große Zahl steuerrechtlicher Vorschriften zu beachten. Insbesondere Regelungen über

  • Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • europarechtliche Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
  • Verlustverrechnungsregelungen
  • besondere Dokumentations- und Anzeigepflichten
  • Missbrauchsvorschriften

Wir begleiten Sie durch kompetente Beratung unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Internationale Steuerplanung mit Holdingstrukturen
  • Quellensteueroptimierung
  • Gewinnabgrenzungsfragen zwischen in- und ausländischem Unternehmensteilv
  • Verrechnungspreisgestaltung und -dokumentation
  • Grenzüberschreitende Umsatzsteuerfragen
  • Vorsteuervergütung
  • Freistellungsverfahren

Bei Fragen des Steuerrechts anderer Länder greifen wir auf dort ansässige Kooperationspartner zurück.