Wir helfen deutschen Unternehmen, ihr Auslandsinvestment steueroptimal zu strukturieren.
Zur Wahl stehen zum Beispiel:
- Direktgeschäft aus dem Inland
- Errichtung einer Betriebsstätte oder Handelsvertretung im Ausland
- Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft
- Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Unter Berücksichtigung des in- und ausländischen Rechts erarbeiten wir eine Steuerplanung als Grundlage Ihrer Entscheidung. Dabei haben wir eine große Zahl steuerrechtlicher Vorschriften zu beachten. Insbesondere Regelungen über
- Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen
- Doppelbesteuerungsabkommen
- europarechtliche Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- Verlustverrechnungsregelungen
- besondere Dokumentations- und Anzeigepflichten
- Missbrauchsvorschriften
Wir begleiten Sie durch kompetente Beratung unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Internationale Steuerplanung mit Holdingstrukturen
- Quellensteueroptimierung
- Gewinnabgrenzungsfragen zwischen in- und ausländischem Unternehmensteilv
- Verrechnungspreisgestaltung und -dokumentation
- Grenzüberschreitende Umsatzsteuerfragen
- Vorsteuervergütung
- Freistellungsverfahren
Bei Fragen des Steuerrechts anderer Länder greifen wir auf dort ansässige Kooperationspartner zurück.