Internationales Steuerrecht

Arbeitnehmerentsendung

Die zunehmende internationale Verflechtung führt dazu, dass zwischen international verbundenen Unternehmen in großem Umfang Arbeitnehmer entsendet werden.
In diesem Zusammenhang treten unter anderem folgende Fragen auf:

  • Ist das entsendende Unternehmen oder das aufnehmende Unternehmen Arbeitgeber?
  • In welchem Land ist der Arbeitslohn steuerpflichtig?
  • Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten?
  • Welches der beteiligten Unternehmen kann die Personalkosten geltend machen?

Wir beraten Sie bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und bei der Aufnahme von Arbeitnehmern aus verbundenen Unternehmen und helfen Ihnen fachkundig bei der Gestaltung der Entsendeverträge.

Wir helfen Ihnen bei den steuer- und sozialversichungsrechtlichen Pflichten bei ins Ausland oder nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmern.
Wir helfen den nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmern bei der optimalen steuerlichen Behandlung ihrer Einkünfte.