Internationales Steuerrecht

Ausländische Künstler, Sportler, Autoren

Ausländische Künstler, Sportler, Autoren

und deren Veranstalter haben besondere steuerliche Verpflichtungen. Sind die betreffenden Personen nicht unbeschränkt steuerpflichtig, so muss von bestimmten Honoraren ein Steuerabzug einbehalten und an das deutsche Finanzamt abgeführt werden.

Folgende Einkünfte unterliegen einem besonderen Steuerabzug:
Vergütungen für die

  • Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist oder Bildberichterstatter einschließlich der Vergütungen für künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen.
  • Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen oder für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und des so genannten Know-how.
  • Aufsichtsratvergütungen

Veranstalter haften für rechtswidrig unterlassene Steuerabzüge.

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und Gerichten.

Oft können Honorare für die Empfänger optimiert werden, wenn von Veranlagungswahlrechten Gebrauch gemacht wird.