und deren Veranstalter haben besondere steuerliche Verpflichtungen. Sind die betreffenden Personen nicht unbeschränkt steuerpflichtig, so muss von bestimmten Honoraren ein Steuerabzug einbehalten und an das deutsche Finanzamt abgeführt werden.
Folgende Einkünfte unterliegen einem besonderen Steuerabzug:
Vergütungen für die
Veranstalter haften für rechtswidrig unterlassene Steuerabzüge.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und Gerichten.
Oft können Honorare für die Empfänger optimiert werden, wenn von Veranlagungswahlrechten Gebrauch gemacht wird.